Infos zu meldepflichtigen Erkrankungen

Trotz aller Bemühungen lassen sich einzelne Erkrankungen nicht verhindert. Damit die Übertragung so gering wie möglich gehalten werden kann, bitten wir alle Eltern gemäß § 34 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes zu handeln. Demnach sind Sie als Sorgeberechtigte verpflichtet, folgende übertragbare Infektionen und Krankheiten der Kinder zu melden, wie zum Beispiel:

Krätze
Kopfläuse
Diphtherie
Masern
Cholera
Typhus
Mumps
Scharlach
Keuchhusten
Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
Meningokokken-Infektion
Windpocken
Hepatitis A
Ruhr
Tuberkulose
andere ansteckende Krankheiten

Weitere Informationen können Sie den aufgeführten Dateien entnehmen. Das Gesundheitsamt gibt Ihnen bei Unsicherheiten konkrete Antworten auf Ihre Fragen.


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Ausschluss vom Schulunterricht nicht geimpfter SchülerInnen
2019-12-09 Info Schulen_ Windpocken.pdf
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Erregersteckbrief_Scharlach-2.pdf
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Erregersteckbrief_Kraetze_Skabies BZga.p
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